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Geschichte der Mahl- und Ohligmühle  Siegfried Eisenbeiß   HOME   

Reise zurück bis ins letzte vorchristliche Jahrhundert

von Werner Fried - letzter und 3. Teil  source 

 Wellesweiler Mahl- und Ohligmühle
Quelle: Wellesweiler Heimatbuch

„Situationszeichnung des auf Wellesweiler resp. Neunkircher Bannes gelegenen zur Wellesweiler Mühle führenden Mühlengraben Distrikt Kasbruch bezeichnet hier mit A und B
Erklärung: Der mit A und B bezeichnete an 500 Ruthen lange Mühlengraben wird lediglich mit periodisch sehr geringem Zufluss aus dem Wiesen-Thälchen Kaasbruch, von den Quellen a, b, c, d, e und f gebildet.
Bei g und h sind in der Jüngstzeit Schleussen angebracht, die das schon hier geringen Wasser stauen, rechts und links auf trockene
Stellen führen und so die Mühle betriebsunfähig machen. Die roth eingetragenen Nr. 1-9 sind die der alten naßauer Karte und Landbuch

Ein Blick auf das Wasserwerk anfangs der 30er Jahre.

Das Wasserwerk der Stadt Neunkirchen: Hier ein Foto aus den 60er Jahren, aufgenommen von der oberen Homburgerstraße aus.

Wie anfangs schon erwähnt, stand die Mühle an der Stelle, an der heute das Neunkircher Wasserwerk steht, und zwar mit der Frontseite zum „Mühlenweg“ hin, der nichts weiter war als ein Feldweg. Heute ist es in Wellesweiler die Eifelstraße, die in ihrer Verlängerung am Wasserwerk vorbei nach Ludwigsthal führt.
Den Ort Ludwigsthal gab es allerdings im Jahre 1697, als Siegfried Eisenbeiß die Mühle erwarb, noch nicht. Der fand seinen Ursprung erst im Jahre 1817 mit der Gründung einer „Plantage“, wie man in Bexbach die erste dortige Ansiedlung des Jakob Neu aus Steinbach bei Ottweiler nannte.
Der Namen „Plantage“, im Volksmund als „Plandaasch“ weniger gut klingend, aber auch heute immer noch so zu hören, blieb lange Zeit dem nach und nach durch weitere Ansiedlungen entstandenen Dorf erhalten. Im Jahre 1884, dieses Namens längst schon überdrüssig, betrieb man mit Erfolg eine Namensänderung, gab man dem Ort, zu Ehren des bayerischen Königs Ludwig, den Namen „Ludwigsthal“.
Etwa zur Zeit der ersten Ansiedlung auf der „Plantage“ gab es noch eine weitere Ansiedlung am Fuße des Hirschberges, und zwar dort, wo heute die Landstraße Ludwigsthal-Bexbach den Autobahnzubringer überquert. Es war das Anwesen des Wetzel, das auch den Namen hergab für die Ortsbezeichnung „Wetzelhaus“, gelegen auf Bexbacher Bann, hart an der Grenze zu Preußen. Dieses Wetzelhaus wurde später, gerade wegen der nahen Grenze, ein beliebtes Ausflugsziel, hauptsächlich wohl auch deshalb, weil das Bier im Bayerischen billiger war als im Preußischen, was z.B. auch der Grund für viele Neunkircher Bürger war, zur „Bayrisch Grub“ zu wandern, wie man die Bexbacher Grube damals nannte. Dieses Wetzelhaus, das am 21.8.1907 im Gemeideratsbeschlussbuch von Neunkirchen als altes Haus nebst Land und Wiesen im gesamten Umfange von 2 ha, 27 ar und 20 qm beschrieben wurde, war zuletzt Trautmann’scher Besitz, und weil es im Wassereinzugsgebiet des 1876 errichteten Neunkircher Wasserwerkes lag, wurde es nach langen Verhandlungen -Trautmann beharrte auf seiner ursprünglichen Forderung - im Jahre 1907 zum Preis von 15500 Mark erworben und anschließend abgerissen (20).
Als Erinnerung an dieses Wetzelhaus blieb nichts, als ein Straßenname, die Wetzelstraße in Ludwigsthal.
Die Wellesweiler Mühle erlitt aber schon viel früher durch ihren Verkauf an die Gemeinde Neunkirchen das gleiche Schicksal. Auch sie wurde aufgekauft und abgerissen.
Es war bis zuletzt eine zweigängige Mühle mit einem Wasserzulauf aus dem Hirschbergtal und aus dem Kasbruchtal. Das Kasbruchwasser stammte aus mehreren Quellen, deren Wasser man zusammengefasst in einem Graben, den man am Hang des Puhlwaldes entlang angelegt hatte, zur Mühle leitete. Der heutige Kasbruchbach ist nicht identisch mit diesem Graben und führt den Namen „Mühlengraben“ eigentlich zu unrecht, denn richtigerweise müsste man ihn „Mutterbach“ nennen, wie er ursprünglich hieß. Zu Zeiten des Mühlenbetriebes war diesem tiefer fließenden Bach durch den Mühlengraben wohl auch das meiste Wasser entzogen.
Insgesamt aber floss das Wasser aus den beiden Tälern so reichlich in den südlich der Mühle gelegenen, angestauten Teich, dass damit zwei Wasserräder angetrieben werden konnten; und war das Wasser in der Sommerzeit einmal knapp, so reichte es zumindest noch zum Betrieb von einem der beiden Wasserräder.
Um dieses Wasser, genauer gesagt, um diese Wasserrechte, die bereits im Jahre 1697 durch den Siegfried Eisenbeiß für die Mühle erworben wurden, musste der Michael Bach aber noch einmal einen langen Streit durchstehen. Da hatte nämlich der Gutsbesitzer von Furpach, Eduard Karcher, dessen Besitz vom Landerthal her, am heutigen Schwimmbad und an der Felsenbank vorbei, bis ins Kasbruchtal hineinreichte und damit auch den Bereich der Kasbruchquellen umfasste, ohne Rücksicht auf den Müller und dessen Mühlenbetrieb, einfach das Wasser der Quellen aufgestaut und damit seine Wiesen bewässert, der Mühle also das notwendige Wasser entzogen. Darüber hinaus pochte Karcher ganz entschieden auf sein Besitzrecht und verwehrte dem Michael Bach, wie von altersher, den Mühlengraben regelmäßig zu begehen, und wenn nötig zu säubern und instandzuhalten (21).
Dagegen erhob Bach am 20.9.1858 Klage beim Königlichen Landgericht zu Saarbrücken und pochte auf seine Wasserrechte, die er mit dem Kauf der Mühle erworben hatte. Am 1.5.1860 entschied dann auch das Königliche Landgericht zu seinen Gunsten. Karcher aber war mit diesem Urteil nicht einverstanden und ging in die Berufung bis hin zum Rheinischen Appelations-Gerichtshof zu Köln, der schließlich nach der öffentlichen Sitzung des Zweiten Civil-Senates am 1.12.1864 das endgültige Urteil verkündete und das Ersturteil bestätigte (22). Dem Michael Bach waren damit seine Wasserrechte an den Kasbruchquellen noch einmal bestätigt worden.
Diesem Prozess verdanken wir auch die Skizzierung des Mühlengrabens mit den ihn speisenden Quellen.
Zehn Jahre später, der Michael Bach war inzwischen verstorben, verkauften seine Erben, vertreten durch den Notar Wüst zu Ottweiler, die Wellesweiler Mühle an die Gemeinde Neunkirchen (23), die sie, wie schon erwähnt, anschließend niederriss und an der gleichen Stelle in den Jahren 1874/76 das Wasserwerk errichtete.
Zu welchem Preis die Mühle von der Gemeinde Neunkirchen damals erworben wurde, konnte bislang nicht ermittelt werden. Aus dem Gemeinderatsbeschlussbuch der Gemeinde Neunkirchen geht aber hervor, dass der Gemeinderat am 21.11.1874 beschloss, den bereits mit den Erben Bach vereinbarten Betrag von 10000 Talern für den Erwerb der Wasserrechte zu bezahlen, sobald die Erben Bach durch das Königliche Landgericht zu dem Verkauf autorisiert seien, und dabei wird es dann auch geblieben sein.
Wenn es am 16.9.1875 dann auch heißt: „Der Akt über den Ankauf der Wellesweiler Mühle ist noch nicht gefertigt, da der Familienrat den diesbezüglichen Beschluss noch nicht gefasst hat“, so war man sich grundsätzlich wohl doch schon einig, denn ungeachtet dessen wurde schon geplant und gebaut, so dass laut der Festschrift „75 Jahre Wasserwerk“ bereits ab dem l.4.1877 mit der Wasserförderung in das Neunkircher Ortsnetz begonnen werden konnte.
Am 14.11.1877 akzeptierte schließlich der Neunkircher Gemeinderat die Schlussabrechnung betreff Bau des Wasserwerkes incl. Grunderwerb in Höhe von 482.159,60 Mark.
Dass schon vor Abschluss des Kaufvertrages geplant und gebaut wurde, geht auch aus dem Streit hervor, der nun erneut um die Wasserrechte entstanden war, diesmal mit der Königlichen Forstverwaltung, die inzwischen Eigentümer des Karcher’schen Besitzes im Landertal und im Kasbruchtal geworden war.
Zu einem Prozess ist es jedoch nicht gekommen. Es kam vielmehr nach längerem Briefwechsel zu einer vertraglichen Einigung und zwar zu dem Vertrag vom 1.8.187524 zwischen der Königlichen Forstverwaltung, vertreten durch den Kgl. Oberförster Blum und dem Bürgermeister von Neunkirchen, Jongnell, wonach es der Gemeinde Neunkirchen gestattet wurde, mittels tönernen oder eisernen Röhren das Wasser der Kasbruchquellen zu fassen und zum Wasserwerk zu leiten. Im Gegenzug verpflichtete sich die Gemeinde Neunkirchen:
1) die in diesem Zusammenhang evtl. verursachten Waldschäden zu beheben, bzw. die Kosten dafür zu übernehmen,
2) keine Verkehrsstörungen auf den Waldwegen zu verursachen,
3) den Waldarbeitern das nötige Trinkwasser an der „Felsenbrunnen“ genannten Quelle zu sichern,
4) an der dem Forsthaus nächstgelegenen Quelle, dem sog. Kindchensbrunnen, an dem der Förster bisher stets das für seine Wäsche erforderliche Wasser entnahm bzw. an dem er gewaschen hat, ein etwa 1 Meter im Quadrat und 1/2 Meter tiefes Reservoir zur Benutzung des Försters anzulegen, und eine Vorrichtung anzubringen, die es dem Förster ohne Mühewaltung ermöglicht, dieses Reservoir zu füllen und einiges mehr.
Außerdem zahlt die Gemeinde für die vereinbarte Pachtzeit von 20 Jahren, beginnend am 1.1.1876 eine jährliche Pacht von 45,- Mark.
Genehmigt wurde dieser Vertrag am 25. Sept. 1875 von dem Königlichen Finanzministerium, Abteilung Dominien und Forsten. Diesem Vertrag allein verdanken wir es, dass auch heute noch vor der Felsenbank im Kasbruch ein Laufbrunnen existiert, an dem nicht nur die Waldarbeiter, sondern auch die Wanderer und Spaziergänger ihren Durst löschen können. An die alte Wellesweiler Mühle aber erinnert heute nicht einmal ein Mühlstein, den man wenigstens zur Erinnerung hätte bewahren können. Lediglich einige Namen zeugen noch von ihrer einstigen Existenz. Da gibt es noch den Mühlenberg über den einst der Mühlenweg (heute Eifelstraße) zur Mühle führte.
Es gibt noch die Mühlenbergsiedlung mit dem Mühlackerweg und es gibt auch noch gegenüber dem Wasserwerk das Mühlenfeld, das bis vor wenigen Jahren immer noch als Ackerland genutzt wurde, aber nicht mehr als solches zu erkennen ist, da man es inzwischen aufgeforstet hat.
Letztendlich gibt es noch den Bach durch das Kasbruchtal, den man, wie schon erwähnt, fälschlicherweise „Mühlengraben“ nennt. Man mag es bedauern, aber es ist einfach der Lauf der Weltgeschichte, dass alles auf dieser Erde keinen Ewigkeitswert hat. Alles muss vergehen, auf dass Neues werde.
Auch das Wasserwerk von heute ist längst nicht mehr das Wasserwerk des Jahres 1876, wird nicht mehr mit Dampf, sondern elektrisch betrieben und hätte man alle Dampfmaschinen erhalten, die man nacheinander wegen dem steigenden Wasserbedarf immer größer bauen musste, statt sie während des letzten Krieges zu verschrotten, so hätten wir dort heute ein sehr interessantes Industriemuseum, noch angereichert mit einem bis dahin erhaltenen, aber dann mit verschrotteten, mächtigen Dampfmobil, das einmal zum Antrieb der Dreschmaschinen und auch als Aushilfspumpe diente, und schließlich auf dem Wasserwerk sein letztes Asyl gefunden hatte

Kritische Nachbemerkung
Mit der Erfindung des Rades und erst recht mit seinem späteren Einsatz als Wasserrad und damit als erste Kraftmaschine, war der Menschheit gewiss ein gewaltiger Sprung nach vorne gelungen. Der Mensch hatte gelernt, die Kraft des Wassers zu nutzen, zuerst einmal zum Mahlen seines Getreides, aber im Laufe der Zeit auch zum Sägen von Holz, zum Betreiben von Blasebälgen, Hammerwerken usw. und doch waren das alles noch sehr kleine, wenn auch nicht unbedeutende Schritte der Entwicklung, im Vergleich zu dem, was sich seit dem vergangenen Jahrhundert in industrieller Hinsicht so mächtig entwickelt hat.
Wir sind damit aber heute an eine Grenze gestoßen, die wir nicht überschreiten dürfen, wenn wir unsere menschliche Fortexistenz nicht ernsthaft gefährden wollen. Die „Mühlen“ in unseren Köpfen sind deshalb jetzt gefordert, den richtigen Weg in eine gesicherte Zukunft zu suchen, der nur in der menschlichen Selbstbeschränkung zu finden sein wird, und zwar einfach aus der Erkenntnis heraus, dass wir Menschen uns nicht so verhalten dürfen, als sei dieser Erdengarten, aus dem wir ja leben, ein unendlicher und unerschöpflicher, der auch einer ins Unendliche wachsenden Weltbevölkerung eine ausreichende Versorgungsbasis böte.
Nur mit dieser Selbstbeschränkung wird die dereinst so segensreiche Erfindung des Rades und der Mühlen, auch für die nahe und fernere Zukunft segensreich bleiben können.


Quellen
19.) Gemeinderats-Beschlussbuch von Wellesweiler, Beschluss 24.5.1847
20.) Archiv der Stadt Neunkirchen, Gemeindratsbeschlussbuch
21.) Archiv der Stadt Neunkirchen, Karten und Pläne, Nr. 88
22.) Archiv der Stadt Neunkirchen, Akte A1 - 144
23.) Archiv der Stadt Neunkirchen, Gemeinderatsbeschlussbuch
24.) Archiv der Stadt Neunkirchen, Akte A1 - 144
Wellesweiler Mahl- und Ohligmühle, Werner Fried, 1997, 2. überarbeitete Auflage (c) 2002, Layout: Volker Schuetz
Fotos: Archiv Schwenk, Werner Fried

Letzte Aktualisierung ( Thursday, 26. January 2006 )
HVSN-Vortrag Merowingischer Rennofen Landertal
Vortrag von Günther Gensheimer

Urahn der Neunkircher Eisengewinnung
Schwere schwarze „Steine“ führten 1950 als Spur zu einer mergowingisch - frühfränkischen Eisenschmelze im Landertal – Eingang zum Kasbruch. Laboruntersuchungen des Neunkircher Eisenwerks erbrachten einen hohen Fe-Wert dieser schweren schwarzen Klumpen aus dem Waldboden. Daraufhin begann 1952 die systemartische Suche nach dem Herkunftsort dieser „Heidenschlacke“. Landeskonservator Dr. Keller und sein Mitarbeiter A. Kolling hatten dafür einen Monat Zeit zur Verfügung. Wo und wie diese Grabungen dort vor 50 Jahren verliefen, wird als zufälliger Augenzeuge G. Gensheimer berichten. Der merow./frühfränk. Rennofen aus dem 7./8. Jahrhundert wurde dann zum Urahn der Eisengewinnung im Raum Neunkirchen, der späteren Stadt der Kohle und des Eisens.

Der Vortrag findet am Montag, den 17. März 2003 um 19.30 Uhr, in der Geschäftsstelle
des Historischen Vereins Neunkirchen in der Irrgartenstraße 18 statt.